1. Auflage Berlin, 12. Februar 2016
Herausgeber:
3Bundesärztekammer
Die in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind, auch wenn sie nur in einer Form auftreten, gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen.
4Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
2. Ziel, Aufbau und Durchführung
3. Dauer und Gliederung
4. Inhalte und Stundenverteilung
1. Vorbemerkungen
Belastende Lebensereignisse sind Bestandteil des menschlichen Daseins.
5Das Erleben von Traumata wie Unfälle, Gewalt, Missbrauch, Naturkatastrophen, Kriegseinsätze oder Flucht können zu großem psychischem Leiden führen und in Traumafolgestörungen münden.
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6Um Patienten mit Traumafolgestörungen angemessen zu versorgen, bedarf es umfassender gesicherter Kenntnisse in Psychotraumatologie und in Psychotherapie von Traumafolgestörungen.
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7Zur psychotherapeutischen Kompetenz gehören u. a. die Realisierung einer adäquaten therapeutischen Haltung, die professionelle Gestaltung einer therapeutischen Arbeitsbeziehung, die Durchdringung der Komplexität der Traumafolgen eines Patienten, die Berücksichtigung seines Umfeldes und seiner Ressourcen sowie die fachkundige Anwendung einer Behandlungsmethode.
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8Das vorliegende Curriculum bietet eine an aktuellen Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Traumafolgestörungen orientierte Fortbildung für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten an, die es erlaubt, vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen systematisch aufzufrischen und weiter zu vertiefen.
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9Die herausgebenden Kammern – die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer – wollen hierdurch zur weiteren Verbreitung und Implementierung evidenzbasierter Behandlungen von Traumafolgestörungen beitragen.
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10Das Curriculum soll zugleich für die in der vertragsärztlichen Versorgung psychotherapeutisch tätigen Fachärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen Rahmen bieten, die gemäß Psychotherapie-Vereinbarung geforderte Qualifikation zur Durchführung von EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren sowie die Strukturvoraussetzungen für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu erfüllen.
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11Das vorliegende Curriculum ist in Zusammenarbeit mit folgenden Experten erarbeitet worden:
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2. Ziel, Aufbau und Durchführung
Das Fortbildungscurriculum „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ ist gemeinsam von Vertretern der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie mit Vertretern der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erarbeitet worden und richtet sich an alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die Interesse haben, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Therapie von Traumafolgestörungen zu vertiefen und zu erweitern.
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13Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:
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Theoriekenntnisse in Psychotraumatologie, insbesondere zu theoretischen Grundlagen, zur Diagnostik und Differentialdiagnostik von Traumafolgestörungen sowie zu Techniken der Ressourcenaktivierung und zur Förderung der Affektregulation, werden aufgrund der absolvierten Weiterbildung bzw.
15Ausbildung vorausgesetzt.
16Diese Kenntnisse können bei Bedarf im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen aufgefrischt werden (z.
17B. durch Teilnahme am 40 h Fortbildungscurriculum „Psychotraumatologie“ der BÄK).
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18Es sollen mindestens zwei Behandlungsmethoden mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit unterrichtet werden, eine ausführlich, die andere im Überblick.
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19Nach der positiven Bewertung der EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) im Unterausschuss Methodenbewertung hat der G-BA mit Wirkung zum 3. Januar 2015 beschlossen, diese als Methode der Einzeltherapie bei Erwachsenen bei der Indikation posttraumatische Belastungsstörungen in die Psychotherapie-Richtlinie aufzunehmen, die im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren durchgeführt werden kann.
20Die Durchführung der EMDR-Behandlung im Rahmen einer Einzelpsychotherapie mit einem Richtlinienverfahren ist laut Psychotherapievereinbarung an eine Zusatzqualifikation gebunden.
21Wenn eine der zwei gemäß Curriculum zu vermittelnden Methoden EMDR ist, wird empfohlen, die Umsetzung des Curriculums in den Modulen II, III und VI so auszugestalten, dass mindestens die in der Psychotherapievereinbarung definierten Qualifikationsanforderungen zur EMDR erfüllt werden.
22Ein Teil der in der Psychotherapievereinbarung geforderten theoretischen Kenntnisse kann mit dem Absolvieren des Curriculums Psychotraumatologie der Bundesärztekammer bzw. in der Aus-, Weiter- oder Fortbildung erworben werden.
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23Das Curriculum kann als Blended-Learning-Maßnahme durchgeführt werden.
24Der maximale eLearning-Anteil soll 25 Prozent nicht überschreiten.
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25Das Curriculum muss im Vorfeld von der zuständigen Landesärztekammer/Landespsychotherapeutenkammer geprüft und anerkannt sein.
26Zuständig ist die Landesärztekammer/Landespsychotherapeutenkammer, in deren Bereich das Fortbildungscurriculum stattfindet.
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27Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
28Die Bescheinigung nennt u. a. die Behandlungsmethoden, die im Rahmen des Curriculums vermittelt wurden, und den Umfang der darin durchgeführten Behandlungen und Supervisionen.
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293. Dauer und Gliederung
| Curriculum Psychotraumatherapie | 100 h | |
| Modul I | Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention | 10 h |
| Modul II | Behandlung der non-komplexen PTBS | 35 h |
| Modul III | Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen | 30 h |
| Modul IV | Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik | 5 h |
| Modul V | Selbsterfahrung und Psychohygiene | 10 h |
| Modul VI | Supervision von eigenen Behandlungsfällen (mindestens 40 h Behandlung) | mindestens 10 h |
| Kollegiales Abschlussgespräch | ||
| h = UE = 45 Minuten. Die Stundenanzahlen sind als Mindestanforderungen zu betrachten. |
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4. Inhalte und Stundenverteilung
| Modul I – Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention | 10 h |
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| Modul II – Behandlung der non-komplexen PTBS | 35 h |
| Vermittelt werden sollen zwei Behandlungsmethoden mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit entsprechend den Empfehlungen der S3-Leitlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung. | |
In Praxis
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mit ergänzender Theorie
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| Der praktische Anteil soll den Schwerpunkt bilden und deutlich überwiegen. | |
| Eine Methode soll ausführlich (mindestens 20 h), eine weitere im Überblick unterrichtet werden. | |
| Modul III – Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen | 30 h |
| Derzeit werden heterogene Konzepte und Beschreibungen verwandt um komplexe Folgesymptome von Traumatisierungen, insbesondere in der Kindheit oder unter extremen Bedingungen zu bezeichnen. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Behandlung von Patienten mit non-komplexer PTBS sind folgende Behandlungsnotwendigkeiten zu berücksichtigen: | |
Komorbide Symptomatik
(z. B. Suchterkrankung, Angststörung, andere psychische Erkrankungen und sekundärpsychotische Phänomene)
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komorbide persönlichkeitsprägende Symptomatik
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komorbide Dissoziative Störung zusätzlich:
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körperliche Symptomatik
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| Den Therapiemethoden für die Behandlung von Patienten mit komplexen, z. B. durch stärkere dissoziative Symptomatik geprägten Traumafolgestörungen ist gemeinsam, eine angemessene Verzahnung von stabilisierenden Schritten und Traumabearbeitungen, die eine äussere und innere Bewältigung des Erlebten ermöglichen. | |
| Die Vermittlung von Therapiestrategien soll methodenübergreifend und integrativ erfolgen. | |
| Vermittelt werden sollen zwei Behandlungsmethoden mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit. Eine Methode soll ausführlich (mindestens 20 h), eine weitere im Überblick unterrichtet werden. Techniken zur Ressourcenaktivierung und Affektregulation sollen besonders berücksichtigt werden. | |
| Modul IV – Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik | 5 h |
| Besonderheiten klinischer Symptomatik (kulturspezifischer Krankheitsausdruck, genderspezifische interkulturelle Aspekte) | |
Krankheitskonzepte/Therapieerwartungen
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| Modul V – Selbsterfahrung und Psychohygiene | 10 h |
Themenzentrierte Selbsterfahrung bei von den Kammern anerkannten Supervisoren zu den Themen:
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| Modul VI – Supervision von eigenen Behandlungsfällen | 10 h |
| Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit videodokumentiert) durch von den Kammern anerkannte Supervisoren (u. a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (maximal 6 Teilnehmer). | |
| Es sollen psychotherapeutische Behandlungen bei mindestens sechs verschiedenen Patienten mit insgesamt mindestens 40 Behandlungsstunden unter kontinuierlicher Supervision (mindestens 10 Stunden) durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei sollen möglichst unterschiedliche Störungsbilder (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u. a. nach Kindheitstrauma – wenn möglich auch Akuttraumatisierung) Gegenstand der psychotherapeutischen Behandlung sein. Von den sechs Behandlungsfällen sollen vier eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens drei traumaspezifische Testverfahren) beinhalten. | |
| Die Supervision der Behandlungsfälle erfolgt im Verhältnis 1:4. | |
| Supervisoren werden bei Bedarf vom Kursveranstalter vermittelt. |